LUCID Verpackungsregister – FAQ
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In diesem Artikel:
Worum geht’s?
Ganze 6 Kilogramm mehr Verpackungsmüll pro Kopf wurde in Deutschland 2020 im Vergleich zu Vorjahr in privaten Haushalten eingesammelt. Das teilt das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung mit. Dabei handele es sich zum Großteil um Leichtverpackungen aus Plastik, Metall und Verbundstoffen.
Nun können 79 % des bei Abfallbehandlungsanlagen angegebenen Verpackungsmülls recycelt werden. Kein anderes europäisches Land hat höhere Abfallverwertungsquoten als Deutschland und das dank der guten abfallwirtschaftlichen Infrastruktur. Da die Welt zunehmend mit Rohstoffarmut zu kämpfen hat, sollen Abfälle recycelt und wieder in den Produktionsprozess zurückfließen. Das nennt sich auch Kreislaufwirtschaft.
Und dann wäre das Klimaziel, Treibhausgasemissionen bis 2030 europaweit um mindestens 55 % zu verringern. Laut Dr. Axel Schweitzer, Vorstandsvorsitzender der ALBA Group, sei der konsequente Einsatz von Recyclingrohstoffen auf dem Weg zur Klimaneutralität unerlässlich.
Recycling ist also in aller Munde. Recycling-Unternehmen investieren Millionen für den Betrieb bestehender und den Bau neuer Recycling-Anlagen.
Produktverantwortung für Unternehmen
Seit dem 01. Januar 2019 gibt das Verpackungsgesetz neue, hoch angesetzte Quoten für das Recycling von Verpackungen vor.
Das Problem: Der Verpackungsmüll landet typischerweise in privaten Haushalten. Unternehmen, die diese in den Umlauf gebracht haben, drückten sich vor der Verantwortung. Deshalb musste eine Kontrollinstanz her, welche dafür sorgt, dass sich künftig wirklich alle Hersteller und Händler an den Kosten für Entsorgung und Recycling beteiligen.
Im Zuge des neuen Verpackungsgesetzes wurde also auch eine Kontrollbehörde geschaffen, die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Laut neuem VerpackG müssen Erstinverkehrbringer ihr Unternehmen bei der Zentralen Stelle registrieren und dieser zukünftig ihre Verpackungsarten und -mengen melden.
Das wirft natürlich unheimlich viele Fragen auf. Deshalb haben wir einen FAQ-Katalog zusammengestellt, der kompakte Antworten gibt und nützliche Links zur Verfügung stellt.
Wer muss sich im LUCID Verpackungsregister registrieren?
Jedes Unternehmen, das erstmals gewerbsmäßig eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland an den Endverbraucher bringt, rechtlich als
„Hersteller” bezeichnet. Dazu zählen:
- Erstinverkehrbringer
- Importeure
- Online-Händler
Registrierung beim LUCID Verpackungsregister & Systembeteiligung: Was ist zu tun?
Schritt 1: LUCID Verpackungsregister Login
Zuerst müssen Sie ein Login für die Registrierung im Verpackungsregister LUCID erstellen. Dabei sind folgende Angaben wichtig:
- Name des Unternehmens, Sprache der E-Mail-Korrespondenz
- Verantwortliche/-r: Geschäftsführer/-in, CEO, einzelbevollmächtigte/-r Mitarbeiter/-in
- Logindaten (Passwort etc.)
Im Anschluss erhalten Sie Ihre LUCID-Registrierungsnummer per E-Mail. Diese ist beim dualen System (Schritt 2) zu hinterlegen.
Schritt 2: Verpackungslizenzierung – Duales System wählen
Schließen Sie mit einem der Anbieter für Duale Systeme nun einen Vertrag ab. Hierbei brauchen Sie die Lucid-Registrierungsnummer. Diese müssen Sie beim gewählten dualen System hinterlegen.
Schritt 3: Datenmeldung
Im letzten Schritt müssen Sie die Menge der Verkaufsverpackungen, die pro Jahr schätzungsweise anfallen wird, berechnen. Beachten Sie dabei das Lizenzjahr und geben Sie die Menge pro Verpackungsmaterial in kg an.
Die “Zentrale Stelle Verpackungsregister” hat ein Video mit den einzelnen Schritten zur Verfügung gestellt.
Bei welchen dualen Systemen kann ich mich beteiligen?
Sie können sich u.a. bei einem der folgenden Anbietern registrieren und dort am Dualen System beteiligen:
Folgende Duale Systeme stehen Ihnen u. a. derzeit zur Verfügung:
Interseroh/Lizenzero powered by Interseroh
Was passiert, wenn ich meinen Pflichten nicht nachgehe?
Kurz zu Ihren Pflichten: Zum einen sollten Sie sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren, richtige Angaben machen und zum anderen an einem der dualen Systeme beteiligen. Die Daten beider Instanzen werden regelmäßig übermittelt, sodass sichergestellt wird, dass jeder seinen Pflichten nachkommt. Außerdem macht Lucid die wahrgenommene (oder nicht wahrgenommene) Produktverantwortung für alle transpartent. Ist dies nicht der Fall, droht:
- Eine Abmahnung
- Ein Verkaufsverbot
- Bußgelder bis zu 200.000 €
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen – all das, was an Verpackungsmaterialien bei Endverbraucher*innen anfällt und von ihnen entsorgt werden muss. Darunter:
- Versandkartons
- Füllmaterialien, Packpapier oder Luftpolsterfolie
- Klebeband
- Versandbeutel
- Etiketten
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister stellt übrigens einen Katalog für systembeteiligungspflichtige Verpackungen zur Verfügung.
Was kostet die Verpackungslizenz?
Die Verpackungslizenz, in anderen Worten also die finanzielle Beteiligung am dualen System, wird von den einzelnen Stellen festgelegt. Los geht es je nach Anbieter und Verpackungsmenge ab ca. 25 € - 39 € pro Jahr.
Was bedeutet Systembeteiligung?
Interessanterweise besteht die Pflicht zur sog. Systembeteiligung in Deutschland seit über 20 Jahren. Danach sollen Unternehmen die finanzielle Verantwortung für die durch sie in gewerblich in Verkehr gebrachten Verpackungen, die nach Gebrauch im Abfall von privaten Endverbraucher*innen landen, übernehmen. Da viele Unternehmen sich vor der sog. Produktverantwortung “drückten”, musste das VerpackG novelliert werden. Damit das System des Sammelns, Sortierens und Recyclens etc. flächendeckend in Deutschland funktioniert, zahlen Hersteller*innen einen Beitrag.
Was hat es eigentlich mit dem Recycling-Zeichen auf sich? Antworten auf all Ihre Fragen gibt es in unserem Blogartikel. Mit Symbolen zum kostenlosen Download.
Was bedeutet Lizenzierung der Verpackung?
Stichwort Systembeteiligung, im Grunde genommen ein Synonym für die Verpackungslizenzierung. Gewerbliche Hersteller, Hersteller und Importeure müssen die von ihnen erstmals in Umlauf gebrachten Verpackungen lizenzieren. Das bedeutet, dass sie diese gegen ein Lizenzentgelt bei einem dualen System registrieren. Damit beteiligen sie sich also an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen.
Muss ich Waren aus dem Ausland beim LUCID Verpackungsregister registrieren?
Ist die Ware bereits verpackt und wird aus dem Ausland importiert, müssen Sie die Verpackungen nur dann beteiligen, wenn Sie bei Grenzübertritt für die Ware verantwortlich sind. Obacht: Wenn Sie allerdings der bereits verpackten Ware zusätzliches Verpackungsmaterial beilegen, muss dieses registriert und beteiligt werden.
Wer gilt im Sinne des VerpackG als Endverbraucher?
Jeder/-e, der/die die erhaltene Ware nicht mehr weiter verkauft und somit die Verpackung entsorgen muss. Das betrifft Verbraucher*innen privater Haushalte und „gleichgestellte Anfallstellen“ wie z. B. Krankenhäuser, Gaststätten oder Kiosks.
Wer gilt als Importeur und muss sich somit beim Verpackungsregister LUCID registrieren?
Wer beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware übernimmt.
- Unternehmen, die mit Sitz im Ausland Waren nach Deutschland senden
- Unternehmen, die mit Sitz in Deutschland die Lieferung veranlasst haben
Quelle: Verpackungsregister.org
Ich bin privater eBay-Verkäufer. Bin ich auch vom VerpackG betroffen?
Nein, denn als Privatverkäufer gelten Sie nicht als gewerblicher Vertreiber.
Ich bin ein kleiner Online-Händler bei eBay und Amazon. Muss ich mich beim LUCID Verpackungsregister registrieren?
Ja, denn vom VerpackG sind alle Händler*innen betroffen, die gewerblich Waren in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen über elektronische Marktplätze an private Endverbraucher*innen vertreibt. Dazu zählen eBay, Amazon, Etsy oder Rakuten.
Was passiert, wenn ich meine Verpackungen als Amazon-Händler nicht registriere?
Dank des transparenten Registrierungssystems und der neuen Verordnung können Betreiber von Online-Marktplätzen überprüfen, ob Online-Händler*innen ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass auf den Marktplätzen nur Produkte angeboten werden, deren Verpackungen auch tatsächlich registriert wurden. Amazon, eBay oder ähnliche Marktplätze können Sie vom Verkauf ausschließen und Ihre Angebote beenden. Zudem droht seitens des VerpackG und der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ein Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 € und ein Verkaufsverbot.
Müssen gebrauchte Verpackungen im LUCID Verpackungsregister registriert werden?
Grundsätzlich gilt die Lizenzierungspflicht für alle mit Ware befüllten Verpackungen, die erstmalig in Verkehr gebracht werden. Von der Lizenzierungspflicht ist man nur dann freigestellt, wenn die Verpackung bereits bei einem dualen System beteiligt wurde (Nachweis bei Bedarf erforderlich).
Wie berechne ich meine Verpackungsmenge?
Für alle beteiligungspflichtigen Verpackungen sind die Mengen beim LUCID Verpackungsregister anzugeben. Gerade, wenn man viele Verpackungsarten nutzt, ist dies gar nicht so einfach. Deshalb handelt es sich hierbei um einen Schätzwert. Im Laufe des Jahres kann man die angegebene Menge korrigieren.
Die jeweiligen Anbieter dualer Systeme stellen idR. einen Rechner zur Verfügung. Dabei ist das Lizenzjahr, die Materialart (Karton, Kunststoff, Glas etc.) und die geschätzt Menge in kg anzugeben. Dabei können Sie sich an der Menge der Produkte, die Sie voraussichtlich verkaufen werden, orientieren.
Obacht: Da die Daten in beiden Instanzen, also sowohl bei LUCID als auch beim dualen System regelmäßig abgeglichen werden, müssen Sie auch in beiden Stellen die exakt gleiche Menge angeben.
Ab welcher Menge muss ich meine Verpackungen beim Verpackungsregister LUCID registrieren?
Die Lizenzierungspflicht gilt ab der ersten in den Umlauf gebrachten, befüllten Verpackung.